Rechtsprechung
LG Darmstadt, 07.06.2011 - 7 T 5/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bei gerade noch abgewehrter Räumungsklage durch Zahlung rückständiger Mieten muss Mieter die Verfahrenskosten tragen; Übernahme der Verfahrenskosten durch den Mieter bei gerade noch abgewehrter Räumungsklage durch Zahlung rückständiger Mieten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91; ZPO § 269 Abs. 3 S. 3
Bei gerade noch abgewehrter Räumungsklage durch Zahlung rückständiger Mieten muss Mieter die Verfahrenskosten tragen; Übernahme der Verfahrenskosten durch den Mieter bei gerade noch abgewehrter Räumungsklage durch Zahlung rückständiger Mieten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zur Kostentragungspflicht nach Klagerücknahme
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mietrückstände vor Zustellung der Klage gezahlt: Wer trägt Kosten des Verfahrens nach Klagerücknahme? (IMR 2011, 348)
Verfahrensgang
- AG Dieburg, 09.03.2011 - 23 C 196/10
- LG Darmstadt, 07.06.2011 - 7 T 5/11